Brief 1 veröffentlicht am 16 Oktober 2009

Paix Liturgique über die Umgestaltung der Kommission Ecclesia Dei

Zwei Jahre nach dem Inkrafttreten des Motu Proprio Summorum Pontificum trägt die Freigabe der Messe in der außerordentlichen Form des Römischen Ritus durch den Hl. Vater auf Grund der zögerlichen Haltung zahlreicher Bischofe immer noch nicht die zu erwartenden Früchte. Überall dort, wo der legitime Wunsch der Gläubigen auf Schweigen, Geringschätzung oder willkürliche Zurückweisung trifft, ist es nach Art. 12 des Motu Proprio die Zuständigkeit der Kommission Ecclesia Dei, den päpstlichen Willen durchsetzen zu lassen. Nachdem diese Kommission im Laufe des Sommers vollständig umgebildet worden war, haben wir unseren Korrespondent in Rom, Roberto Lotti, um Informationen zur neuesten Entwicklung gebeten.

PL : Wie sind die Veränderungen in der Kommission Ecclesia Dei zu beurteilen, nachdem Kardinal Castrillon in den Ruhestand gegangen und die Kommission in die Glaubenskongregation eingegliedert worden ist ?

RL : Man könnte tatsächlich von einer „neuen“ Kommission sprechen. Außer dem Rückzug von Kardinal Castrillon hat die Kommission ja auch ihren äußerst erfahrenen Vizepräsidenten, Msgr. Camille Perl, verloren, der ebenfalls in den Ruhestand verabschiedet wurde, sowie schließlich auch noch ihren Sekretär, Msgr. Mario Marini, der im Frühjahr verstorben ist. Nachdem die Kommission so ihrer drei führenden Mitglieder verlustig gegangen war, ist sie seit dem Erscheinen des Motu Mroprio Ecclesiae Unitatem im Juli dieses Jahres in eine neue Ära eingetreten. Sie bildet heute eine Abteilung der Glaubenskongregation unter der Autorität des Präfekten dieser Kongregation. Praktisch wird sie von ihrem neuen Sekretär, Msgr. Guido Pozzo (*), geleitet, der selbst aus dem Mitarbeiterstab der Glaubenskongregation stammt. Auch wenn man noch nicht jedes Detail über die Zusammensetzung der Mitarbeiter von Msgr. Pozzo kennt, kann man dennoch bereits feststellen, daß der sommerliche Frieden für das Personal der Kommission wohl recht kurz gewesen sein dürfte; so gibt es z. B.gegenwaertig in der Kommission keinen klaren Zuständigkeitsbereich mehr für die Belange der französischsprachigen Länder. Wenn man bedenkt, daß die Kommission ja schon in der Vergangenheit nicht selten wegen einer gewissen Langsamkeit oder dem völligen Ausbleiben von Reaktionen kritisiert worden ist, wird ihre Arbeit unter den aktuellen Bedingungen und der Vielzahl der Aufgaben sicher nicht leichter. Man wird unter den Aktivitäten der Kommission aber auch eine ganze Serie von Interventionen zugunsten anderer lateinischer Riten, wie des ambrosianischen oder dominikanischen, oder zugunsten der Integrität des Missales von 1962 gegen die willkürliche Vermischungen der Riten nicht übersehen dürfen. Im Augenblick scheint die Kommission bereit, den ihr vorliegenden Dossiers zu folgen. Seit Ende Juli liegt uns ein Antwortschreiben der Kommission an einen brasilianischen Gläubigen vor, in welchem man Punkt für Punkt auf die gestellten Fragen eingeht, und einem Freund von Paix Liturgique wurde von Msgr. Pozzo auch die Bitte um ein Treffen positiv beschieden.

PL : Diese Beispiele scheinen zu belegen, daß die neue Kommission keine langen Verzögerungen aufkommen lassen will, was verständlich ist, wenn man bedenkt, wie viele Fälle dort anhängig sind. Kann man daraus noch weitere Folgerungen ziehen?

RL : Bezüglich der Zuständigkeiten für Frankreich kann man noch nichts sagen. Man wird einfach das Treffen in Rom abwarten müssen. Das Antwortschreiben nach Brasilien ist im Internet bekannt geworden (im Blog wdtprs.com), und sein Inhalt, der sich stark an die Artikel des Motu Proprio Summorum Pontificum anlehnt, ist sehr klar und eindeutig. Es ruft in Erinnerung,
- daß ein Priester für die Zelebration der außerordentlichen Form des Römischen Ritus nicht an irgendeine Zustimmung des Bischofs gebunden ist, er kann sich also auch nicht hinter dem Bischof verstecken.
- daß es Aufgabe des Pfarrers ist, die Gläubigen, die um die außerordentliche Form der Liturgie nachsuchen, freundlich aufzunehmen und entsprechend den örtlichen Gegebenheiten sowie der Größe der Gruppe ihrem Anliegen zu entsprechen.
-daß keinerlei spezifische Kenntnis des Lateinischen von den Gläubigen als Bedingung für eine solche Messe verlangt werden darf, sondern daß es für deren aktive Teilnahme völlig ausreichend ist, wenn diese Zugang zu einem zweisprachigen Meßbuch oder einem vervielfältigten Messtext haben.
Natürlich hält sich Msgr. Pozzo hinsichtlich der Frage der Interventionspflicht eines Bischofs oder eines Nuntius zur Durchsetzung des Motu Proprio zurück. Er verweist vielmehr auf die Bestimmungen des Textes selbst und erinnert an die Verpflichtung zum Gehorsam gegenüber der päpstlichen Autorität. Das aber ist eine übliche kuriale Vorgehensweise, da es zu diesen Fragen bislang keine weitergehenden kanonischen Bestimmungen gibt.

PL : Sie haben das kürzlich veröffentlichte Motu Proprio Ecclesiae Unitatem erwähnt, das die Rahmenbedingungen der theologischen Diskussionen zwischen Rom und der Priesterbruderschaft St. Pius X. sowie die Eingliederung der Kommission Ecclesia Dei in die Kongregation für die Glaubenslehre bestimmt: inwiefern verändert sich dadurch die Lage für die bisherige Tätigkeit der Kommission, und wie beeinflußt dies die Entwicklung der Anwendung von Summorum Pontificum?

RL : Gar nicht, wie auch Kardinal Ricard dies neulich in einer Stellungnahme unterstrichen hat, in der er darauf hinwies, daß ausschließlich die Behandlung von Fragen doktrineller Natur von diesem neuerlichen Apostolischen Schreiben berührt wird. Denn die liturgischen und kanonischen Fragen sind ja bereits im Motu Proprio Summorum Pontificum abschließend geklärt worden. Der einzig noch bemerkenswerte Umstand, neben der Ernennung von Msgr. Pozzo, ist die Eingliederung der Kommission Ecclesia Die in die Kongregation für die Glaubenslehre, die ja eines der bedeutendsten Dikasterien der Kurie ist. Dieser Vorgang stellt sicher eine Aufwertung dar, über die man sich nur freuen kann.

PL : Welchen Rat würden Sie denjenigen geben, die sich in ihren Anliegen und Nöten an die Kommission wenden möchten ?

RL : Denjenigen, die sich bereits früher mit Anfragen an die Kommission gewandt haben, empfehle ich, unmittelbar den Kontakt mit der Kommission wieder aufzunehmen, Ihr Problem kurz darzustellen und anzufragen, wie weit die Sache gediehen ist. Solange es keinen zuständigen Mitarbeiter für die frankophonen Länder gibt, sollte man in jedem Fall bevor man ein Dossier an die Kommission sendet, zunächst telefonisch Kontakt aufnehmen.

Adress:
Mons. Pozzo
Commissione Ecclesia Dei
Piazza del Sant'Uffizio,11
00193 Roma
eccdei@ecclsdei.va
Tel.: +39 06 69 88 52 13
Fax: +39 06 69 88 34 12

(*)
Am Sonntag, dem 20. September, hat Msgr. Pozzo, Sekretär der Kommission Ecclesia Dei aus Anlaß des zweiten Jahrestages des Inkrafttretens des Motu Proprio Summorum Pontificum die hl. Messe in der außerordentlichen Form des lateinischen Ritus in der römischen Pfarrkirche Santissima Trinita dei Peregrini zelebriert.