Brief 33 veröffentlicht am 4 März 2013

25 Jahre vor der Promulgation des Motu Proprio hatten Erzbischof Lefebvre und Kardinal Ratzinger es bereits vorangekündigt!

Paul VI. begann seine liturgische Reform im Jahre 1969. Es war ohne vergleichbaren Fall in der Geschichte der Kirche, dass für innovativen Inhalt und die persönliche Initiative des Zelebranten Raum gelassen wurde. Sofort spürte man Zurückhaltung und Widerstand, von den höchsten Kirchenkreisen– die Kardinäle Ottaviani und Bacci sandten Paul VI. ihre Intervention, wenige Wochen, bevor das Missale zur Norm werden sollte-, wie auch von einfachen Laien. Die Reform löste auch Reaktionen von Seiten vieler Persönlichkeiten aus der Welt der Kunst, der Literatur und der Wissenschaft aus. Sie befürchteten einen kulturellen Rückschritt, den die Reform bedeuten würde, und gaben ihren Befürchtungen in der Times vom 6. Juli 1971 Ausdruck; Dies war der Ursprung des sogenannten „Agatha Christie“-Indults.

In der Tat, als zehn Jahre später Paul VI. starb, war es allen Beteiligten, auch den Befürwortern, klar, dass diese Reform ihre Ziele nicht erreicht hatte und sogar begonnen hatte, die Kirchen zu leeren. Und so manifestierte sich zu Beginn der 80er Jahre eine übereinstimmende Reaktion des gesunden Menschenverstandes klarer und klarer: Warum nicht die alten liturgischen Formen denjenigen anbieten, die in ihnen sakramentale Nahrung gefunden hatten? Da alles so frei und erlaubt aussah, warum nicht auch das erlauben, was vorher gemacht wurde? Denn hatte nicht Paul VI. selber in einer starken und bedeutsamen Geste Erzbischof Bugnini, den Urheber der Reform, nach Teheran versetzt? Hatte der Papst nicht verstanden, dass die Messe, die für immer seinen Namen tragen sollte, und die ein hell leuchtendes Zeichen des konziliaren Frühlings sein sollte, sich zu einem Stolperstein der Spaltung in einer immer schwächer werdenden Kirche entwickelte?

Sobald das Pontifikat Johannes Pauls II. begonnen hatte, tauchte die Frage nach der Freigabe der vorkonziliaren Messe auf. Obwohl es 30 Jahre dauerte, bis eine Antwort darauf in Benedikt XVI. Motu Proprio „Summorum Pontificum“ gefunden wurde, war eine Antwort bereits von zwei Persönlichkeiten angedeutet worden, die als Schlüsselfiguren bei der Lösung des liturgischen Bruchs in die Geschichte eingehen sollten, mit Namen Joseph Ratzinger und Marcel Lefebvre -ob man will oder nicht und wie man den einen oder den anderen beurteilt. Dies ist eine Tatsache, ob man sie mag oder nicht, trotz jeglichen Vorurteils, das man gegen diese Personen hegt.


I – Erzbischof Lefebvre: 1979 „Prophezeiung“ der Freigabe der Messe

Am 11. Mai 1979 erklärte Erzbischof Lefebvre seinen Seminaristen in Écône folgendes:
Wenn der Papst tatsächlich der traditionellen Messe einen Ehrenplatz in der Kirche geben sollte, nun, dann können wir, denke ich, sagen, dass wir den wesentlichen Teil unseres Sieges davongetragen haben.
Der Tag, an dem die Messe wirklich wieder die Messe der Kirche wird, die Messe in den Pfarreien, die Messe in den Kirchen – es wird natürlich trotzdem noch Schwierigkeiten geben, es wird Streitereien geben, es wird Widerstand geben, es wird alles Mögliche geben –, aber an diesem Tag wird die Messe aller Zeiten, die Messe, die das Herz der Kirche ist, die Messe, die das wesentliche Zentrum der Kirche ist, wieder ihren Platz zurückerobert hat.
Ihr wird vielleicht noch nicht genügend Platz eingeräumt, natürlich muss ihr noch mehr Raum gegeben werden, aber alles in allem wird das reine Faktum, dass es jedem Priester, der es wünscht, möglich sein wird, diese Messe zu zelebrieren, enorme Konsequenzen für die Kirche haben.
Ich glaube, dass wir für eine solche Zeit unseren Dienst geleistet haben werden, wenn sie denn irgendwann einmal Wirklichkeit werden sollte…“ Ich für meinen Teil glaube, dass die Tradition sicher ist. Der Tag, an dem die Messe gerettet wird, ist auch die Tradition der Kirche gerettet, denn der Messe folgen die Sakramente, der Messe folgt der Katechismus, der Messe folgen die Bibel und der ganze Rest… Dann werden auch die traditionsverbundenen Seminaristen sicher sein.
Ich glaube, man kann sagen, dass dann das Morgengrauen der Kirche sichtbar wird: Wir werden es durch einen mächtigen Sturm hindurch geschafft haben. Wir waren in völliger Finsternis, wurden vom jedem Wind und jedem Wirbelsturm hin und her gerissen, aber schließlich ist die Messe wieder am Horizont aufgetaucht, die Messe, die der Kirche Sonne ist, die Sonne unseres Lebens, die Sonne des Lebens eines jeden Christen…

(Quelle: Credidimus Caritati Webseite)

„Das reine Faktum, dass es jedem Priester, der es wünscht, möglich sein wird, diese Messe zu zelebrieren, würde, denke ich, enorme Konsequenzen für die Kirche haben“: Ist dies nicht genau der Beitrag, den das Motu Proprio von 2007 geleistet hat? Die FSSPX hat ihrer übermäßigen Freude über diesen Freigabe-Text durch Bischof Fellays Statements Ausdruck gegeben – was zu erwarten war, denn hat nicht ihr Gründer ihn nicht das „Morgengrauen der Kirche“ genannt!


II – Kardinal Ratzinger: Das Prinzip deer Freiheit im Jahre 1982

Diese liturgische Befreiung lag zu Beginn des Pontifikates von Johannes Paul II. bereits in der Luft.
Heute ist bekannt, dass Kardinal Ratzinger, sofort nachdem er zum Präfekten der Glaubenskongregation ernannt worden war (und inoffiziell von Johannes Paul II. damit beauftragt wurde, sich mit den liturgischen Auseinandersetzungen zu beschäftigen), am 16. November 1982 im „Palazzo del Sant’Uffizio“ ein Treffen „bezüglich der liturgischen Fragen“ (1), nämlich der beiden Probleme, der Liturgie und der FSSPX, organisiert hatte. 1982. Genau ein Vierteljahrhundert vor „Summorum Pontificum“. Während dieses Treffens erreichte Kardinal Ratzinger, dass jeder Teilnehmer ohne Ausnahme (2) es als Urteil des gesunden Menschenverstandes verstand, dass „unabhängig des ‚Lefebvre Problems‘ das Römische Missale in der Form, die es bis 1969 hatte, für die ganze Kirche zelebriert in lateinischer Sprache erlaubt werden muss.“ Die teilnehmenden Prälaten sprachen auch über die Frage, die mit der liturgischen Reform zusammenhing, nämlich die Frage der Piusbruderschaft und kamen zum Schluss, dass es eine kanonische Visitation geben sollte (die fünf Jahre später stattfand).


III – Lefebvre/Ratzinger: Eine gemeinsame Vision für die Verbreitung der liturgischen Freiheit

Dieser Freigabeprozess der unreformierten Liturgie – ein Prozess, so unglaublich wie die Reform von Bugnini selber – verlief in bestimmten Schritten durch das Vierteljahrhundert hindurch, seitdem Kardinal Ratzinger seine Position bekannt gegeben hatte. In der Praxis war dieser Prozess eng verbunden mit der kanonischen Lösung der FSSPX-Frage, obwohl jedermann offiziell beibehielt, dass es zwei verschiedene Probleme seien.

A) Am 18. März 1984, schrieb Kardinalsstaatssekretär Casaroli auf Bitte Kardinal Ratzingers Kardinal Casoria, dem Präfekten der Kongregation für den Gottesdienst, einen Brief, um ihn auf ein erstes Dokument vorzubereiten, dass das traditionelle Missale wiederherstellen sollte: „Das oben genannte Missale kann weder theologisch noch juristisch begründet vollständig verboten werden“.
Am 3. Oktober 1984 sprach der Nachfolger Kardinal Casorias in der Gottesdienstkongregation, Bischof Mayer, die Vorsitzenden der weltweiten Bischofskonferenzen mit dem Rundbrief „Quattuor abhinc annos“ an, dem sogenannten „1984-Indult“, in dem die Zelebration nach dem 1962iger Missale autorisiert wurde „zum Wohl der Gruppen, die darum bitten“.

B) Am 30. Oktober 1987, dem letzten Tag der Synode über der Laien „Berufung und Mission in Kirche und Welt“, kündigte Kardinal Ratzinger den Bischöfen an, dass ein Apostolischer Visitator für die Arbeit am Fall Marcel Lefebvres eingesetzt worden war: der kanadische Kardinal Édouard Gagnon, Präsident des Päpstlichen Familienrats. Nach diesem Besuch im April und Mai 1988 kam es zu den Verhandlungen zwischen Kardinal Ratzinger und Erzbischof Lefebvre. Diese hatten das Abkommen vom 5. Mai zum Resultat, das Erzbischof Lefebvre eventuell zurücknehmen würde – weil es zu wenige Garantien im Hinblick auf die Ernennung und Weihe eines anderen Bischofs für die Gemeinschaft enthielt. Und tatsächlich war dann der nächste Schritt von Erzbischof Lefebvre die Weihe von vier Bischöfen am 30. Juni 1988 in Écône. Als Reaktion auf diese Weihe veröffentlicht Rom am 2. Juli 1988 das Motu Proprio „Ecclesia Dei“. Während es Erzbischof Lefebvre verurteilt, setzt es gleichzeitig eine Päpstliche Kommission mit dem Ziel ein „die vollständige kirchliche Gemeinschaft für Priester, Seminaristen, Ordensgemeinchaften und Individuen zu vereinfachen”, die dem 1962iger Missale nahe stehen und die Einsetzung des 1984-Indultes zu prüfen.

C) Im Januar 2002 gereicht das 1988 gescheiterte Abkommen zwischen Erzbischof Lefebvre und Rom Bischof Licino Rangel zum Vorteil, dem Nachfolger Bischof de Castro Meyers, und Leiter der traditionsverbundenen Gemeinde der Diözese Campos. Es wird ein Personalordinariat eingerichtet und im Juni desselben Jahres akzeptiert Rom, dass ein Koadjutor automatisch in Bischof Rangels Nachfolge tritt. Eine Gemeinde mit über 20.000 Mitgliedern, zwanzig Priestern und vielen Schulen kehrt in volle Gemeinschaft mit Rom zurück und kann alle vorkonziliaren liturgischen Gebräuche beibehalten.

D) Am 7. Juli 2007 erlässt Papst Benedikt XVI. als Krönung des Prozesses das Motu Proprio „Summorum Pontificum“, das jedem Priester den privaten Gebrauch des 1962iger Missale genehmigt und die Hirten einlädt, den stabilen Gruppen von Gläubigen, die davon profitieren möchten, eine zustimmende Antwort zu geben.
Dieser Text, den der Obere der FSSPX begrüßt hat, ist ein „Recht der universalen Kirche“ (Instruktion der Universæ Ecclesiæ) und fördert den Kontakt zwischen Rom und Écône.
Er wird auch die Grundlage für Januar 2009 vorbereiten, als die Exkommunikation der Bischöfe, die 1988 verurteilt worden waren, aufgehoben wurde.


IV – Liturgische Freiheit/Theologische Freiheit: Joseph Ratzingers Ansprache im Juli 1988 über Erzbischof Lefebvre

In unserem französischen Brief vom 4. Juni 2010 (PL 233) über Msgr. Bruno Gherardinis Buch „Das Zweite Vatikanische Konzil - Ein ausstehender Diskurs“ (Carthusianus Verlag, 1. Aufl. 2010) erwähnten wir eine sehr bedeutende Ansprache Kardinal Ratzingers vom 13. Juli 1988 vor den Bischöfen Chiles und Kolumbiens (3). In dieser Ansprache untersuchte der zukünftige Papst die Verantwortungen aller Beteiligten im Licht der Bischofsweihen, die von der Hand Lefebvres am 30. Juni 1988 in Écône stattgefunden hatten. Diese Ansprache beinhaltet zwei Statements, die wesentlich für ein richtiges Verständnis des momentanen Pontifikats sind:
a)Die Wahrheit ist, dass dieses Partikularkonzil kein Dogma definiert und frei entschieden hat, als einfaches Pastoralkonzil auf einem bescheideneren Niveau zu bleiben. Trotzdem behandeln es einige so, als hätte es eine Art Superdogma gegeben, das die Bedeutung aller anderen wegnehme.
b)Es ist eine notwendige Aufgabe, das Zweite Vatikanische Konzil gegen Erzbischof Lefebvre als gültig und innerhalb der Kirche bindend zu verteidigen.
Es bleibt demnach die ungelöste Schwierigkeit, die auf der Beziehung zwischen der FSSPX und Rom lastet: „Wie ‚bindend‘ können Lehren sein, die ‚auf einem bescheidenerem ‘ Niveau ausgesprochen wurden als dem des Credos“? Diese Parallele mag vielleicht einige schockieren: Warum nicht dasjenige auf das Konzil anwenden, was der Heilige Vater auf die Liturgie angewendet hat? Um den Charakter der Neuen Messe als „Superliturgie“ zu relativieren, erinnerte der Papst in seinem MP „Summorum Pontificum“ daran, dass die Alte Messe niemals abgeschafft war und er gab sie den Priestern und Gläubigen zum freien Gebrauch (zumindest in der Theorie) zurück.


V – Die Überlegungen von Paix Liturgique

1) Die Deklaration Erzbischof Lefebvres vom 11. Mai 1979 ist nicht nur überraschend wegen ihres frühen Datums, sondern auch, weil es den Écône-Prälaten in einem anderen Licht erscheinen lässt als dem, in dem er normalerweise gesehen wird. Nichts ist richtig polemisch oder rigide oder „sektiererisch“ in diesen Worten von 1979. Sie drücken eine Hoffnung über das konkrete Leben der Kirche aus. Dies ist der „pastorale Lefebvre“, im Sinne der Bedeutung, die das Konzil diesem Wort gegeben hat, aber mit einem anderen Inhalt: Dem eines interkirchlichen Ökumenismus mit einem konkreten Experiment von Freiheit für die traditionelle Messe auf Pfarrniveau mit dem Blick auf eine liturgische, geistliche und doktrinelle Erneuerung. Der Gründer der FSSPX drückt seine Hoffnung aus, dass die traditionelle Messe freigegeben „die Messe in den Pfarreien, die Messe in den Kirchen“ werde. Natürlich lenkt er ein, dass „es weiterhin Schwierigkeiten geben wird, es wird Streitereien geben, es wird Widerstand geben, es wird alles Mögliche geben.“ Aber er kommt gleich zur Sache, wenn er ganz konkret erklärt: „Dass die Messe ihren Platz wieder einnehmen wird, auch wenn sie vielleicht nicht genug Platz haben wird“.
Er setzt seinen Bestrebungen hier ein Ziel, gerade weil es so bescheiden wirkt: „Das reine Faktum, dass es jedem Priester, der es wünscht, möglich sein wird, diese Messe zu zelebrieren, würde, denke ich, enorme Konsequenzen für die Kirche haben. Ich glaube, dass wir für eine solche Zeit unseren Dienst geleistet haben werden, wenn sie denn irgendwann einmal Wirklichkeit werden sollte…“
Erzbischof Lefebvre entwickelt dann das Thema der Kohärenz zwischen Liturgie und Lehramt: „Der Messe folgen die Sakramente, der Messe folgt der Katechismus, der Messe folgen die Bibel und der ganze Rest…“.

2) Auch für den Freigabeprozess, den Kardinal Ratzinger im Jahr 1982 eingeläutet hat, gilt, dass er gleichermaßen konkret und pastoral ist.
Man könnte über eine „homogene Entwicklung“ sprechen, wie auch im Falle des Dogmas, nur in diesem Falle auf die praktische Freigabe der Messe angewandt, die heute „außerordentliche Form“ heißt:
Quattur Abhinc Annos, Rundbrief, 3. Oktober 1984: die traditionelle Messe darf von den Bischöfen autorisiert werden, aber mit Einschränkungen und nicht in Pfarrkirchen;
Motu Proprio „Ecclesia Dei Adflicta” vom 2. Juli 1988: Die Bischöfe werden eingeladen, die Messe großzügiger in ihren Diözesen zu erlauben (in der Theorie);
Errichtung der apostolischen Saint-Jean-Marie-Vianney Personal-Administration in Campos im Januar 2002: sie könnte die einzige Quelle für ein großes, eucharistisches Gemeindeleben sein;
Motu Proprio „Summorum Pontificum“ vom 7. Juli 2007: die Entscheidung liegt nun bei den Hirten für ihre eigenen Pfarreien (in der Theorie); wichtiger ist, dass diese Messe für niemals abgeschafft erklärt wurde und ihre private Zelebration ein Recht jedes Priesters des römisches Ritus ohne Einschränkungen wird;
Logischerweise wird eventuell ein Text herauskommen, der schlicht und einfach die Freiheit bringen wird, eine „normale“ Freiheit, wie Kardinal Cañizares sie nannte, die außerordentliche Messe in jeder Kirche zu feiern.
Die „Messe aller Zeiten“ würde dann die „Messe aller Orte“ des römischen Ritus werden.

3) Die letzte Hürde, die für diesen letzten Schritt genommen werden muss, ist die Tatsache, dass es eine Bewegung vom „Nicht-Dogma“ des Zweiten Vatikanums zum „Superdogma“ gab, das auch auf die Liturgie des Konzils angewendet wird;
es gab eine Bewegung vom nicht-unfehlbaren Konzil, das den Glauben im Wesen nicht betrifft, zu einem tyrannischen sogenannten „Geist des Konzils“, das die neuen Formen des Gottesdienstes dogmatisieren wollte.
Alles in Allem, was verteidigt werden muss, ist eine gesunde Freiheit, eine wahre theologische Freiheit, nicht das katholische Dogma in Frage zu stellen, sondern es zu erklären und sogar dabei zu helfen, „fortzuschreiten“, d.h. in seinem richtigen Verständnis voranzukommen.
Diese Freiheit ist tief verbunden mit einer gesunden liturgischen Freiheit, keine Freiheit für alle möglichen Missbräuche, sondern die Freiheit, den Glauben der Gläubigen an die eucharistische Transsubstantiation zu erläutern, zu verteidigen und voranzubringen, deren Glauben an das Versöhnungsopfer, das die Messe wieder gegenwärtig setzt, den Glauben an das sakramentale und hierarchische Priestertum wieder aufstrahlen zu lassen, das Jesus Christus eingesetzt hat.
Ist es nicht paradox, dass in dieser Zeit alles frei erlaubt ist, dass aber nur eine einzige Freiheit begrenzt ist: der Wunsch, den traditionellen Pfaden zu folgen, der von jenen eingeschränkt wird, die immer noch viele Machthebel kontrollieren, und der so eingeschränkt wird, dass es einem Verbot gleichkommt, alles im Namen des „Geistes“ eines Konzils, das ein „befreiendes“ Konzil sein sollte?

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(1) „Im Jahre 1982 hat es nicht einmal die Allianz Ratzinger-Casaroli geschafft, die tridentinische Messe einzuführen“ (Il Foglio, 19. März 2006).

(2) Neben Kardinal Ratzinger als Präfekt der Glaubenskongregation waren es: Kardinal Sebastiano Baggio, Präfekt der Kongregation für Bischöfe; Kardinal William W. Baum, Erzbischof von Washington; Kardinal Agostino Casaroli, Staatssekretär; Kardinal Silvio Oddi, Präfekt der Kleruskongregation; Erzbischof Giuseppe Casoria, später Pro-Präfekt der Kongregation für den Gottesdienst und die Sakramentenordnung.

(3) Bischof Müller, neuer Präfekt der Glaubenskongregation, führte noch als Bischof von Regensburg die Veröffentlichung der Gesammelten Werke Joseph Ratzingers in 16 Bänden durch. In den bisher veröffentlichten Bänden findet sich keine Spur von der Rede des 13. Juli 1988, die gut im Band 7 untergekommen wäre, das von der Lehre des Zweiten Vatikanischen Konzils handelt, seinen Formulierungen und der Interpretation, oder auch im Band 11 über die Liturgie. Es geht weiter…

(4) Abbé Claude Barthe, „Rom/Bruderschaft des hl. Pius X: wo stehen wir?“, L’Homme nouveau, 5. Januar 2013.